Rechtsprechung
   KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45933
KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12 REHA (https://dejure.org/2012,45933)
KG, Entscheidung vom 20.11.2012 - 2 Ws 504/12 REHA (https://dejure.org/2012,45933)
KG, Entscheidung vom 20. November 2012 - 2 Ws 504/12 REHA (https://dejure.org/2012,45933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 114 S 1 ZPO, § 118 Abs 2 S 2 ZPO
    Prozesskostenhilfe in Rehabilitierungsverfahren ehemaliger Heimkinder in der DDR: Hinreichende Erfolgsaussichten bei eingeleiteter Beweisaufnahme; Beantwortung ungeklärter Rechtsfragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Rehabilitationsverfahren ehemaliger Heimkinder in der DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe für Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung bei ungeklärter Rechtsfrage (hier: Heimunterbringung wegen politischer Verfolgung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 7 Abs. 4; ZPO § 114
    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren; Voraussetzung für die Gewährung von PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 07.07.2011 - 2 Ws 136/11
    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde, die als sofortige Beschwerde auszulegen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -), ist zulässig (§ 127 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 ZPO in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Satz 4 StrRehaG) und hat auch in der Sache Erfolg.

    Aus diesem Grund dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (vgl. BVerfG NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; NJW 2000, 1936; 1991, 413; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Daher setzt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht voraus, dass der Erfolg des Rechtsschutzbegehrens gewiss ist; vielmehr ist hinreichende Aussicht auf Erfolg nur dann zu verneinen, wenn ein Erfolg in der Sache schlechthin ausgeschlossen oder die Erfolgschance nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG NJW 1991, 413; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    a) Daher muss Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936; 1991, 413; std. Rspr.; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Es verstößt daher gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 - juris) und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 18; NJW-RR 2003, 1216, std. Rspr.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

  • BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    Darüber hinaus darf die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris; NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; Senat, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 Ws 15/09 Vollz -).

    Dem dienen zum einen Darlegungsobliegenheiten der Rechtsschutzsuchenden, zum anderen aber auch die Befugnis des Gerichts, vor der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erhebungen anzustellen, insbesondere die Vorlegung von Urkunden anzuordnen und Auskünfte einzuholen (§ 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO); ausnahmsweise - in engen Grenzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris) können sogar Zeugen und Sachverständige vernommen werden (§ 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO), wenn auf andere Weise nicht geklärt werden kann, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 17).

    Es verstößt daher gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 - juris) und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 18; NJW-RR 2003, 1216, std. Rspr.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Eine vom Gericht im Rahmen der Amtsermittlung durch Beweisbeschluss bereits eingeleitete Beweisaufnahme indiziert hinreichende Erfolgsaussichten (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 18; differenzierend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B - juris).

  • OLG München, 16.12.2005 - 1 W 2878/05

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften ärztlichen

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    a) Daher muss Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936; 1991, 413; std. Rspr.; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Dem dienen zum einen Darlegungsobliegenheiten der Rechtsschutzsuchenden, zum anderen aber auch die Befugnis des Gerichts, vor der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erhebungen anzustellen, insbesondere die Vorlegung von Urkunden anzuordnen und Auskünfte einzuholen (§ 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO); ausnahmsweise - in engen Grenzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris) können sogar Zeugen und Sachverständige vernommen werden (§ 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO), wenn auf andere Weise nicht geklärt werden kann, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 17).

    Es verstößt daher gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 - juris) und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 18; NJW-RR 2003, 1216, std. Rspr.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Diese Ermittlungen dürfen schon wegen des mit ihnen verbundenen Aufwandes (dazu vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris betr. die Einholung einer sachverständigen Stellungnahme im Arzthaftungsverfahren) nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    Aus diesem Grund dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (vgl. BVerfG NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; NJW 2000, 1936; 1991, 413; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Daher setzt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht voraus, dass der Erfolg des Rechtsschutzbegehrens gewiss ist; vielmehr ist hinreichende Aussicht auf Erfolg nur dann zu verneinen, wenn ein Erfolg in der Sache schlechthin ausgeschlossen oder die Erfolgschance nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG NJW 1991, 413; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    a) Daher muss Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936; 1991, 413; std. Rspr.; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    Aus diesem Grund dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (vgl. BVerfG NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; NJW 2000, 1936; 1991, 413; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    a) Daher muss Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936; 1991, 413; std. Rspr.; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Die Durchentscheidung derartiger Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren ist wegen der damit verbundenen Benachteiligung unbemittelter Rechtsschutzsuchender verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936; Senat, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 Ws 15/09 Vollz -).

  • BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    Aus diesem Grund dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (vgl. BVerfG NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; NJW 2000, 1936; 1991, 413; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Darüber hinaus darf die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris; NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; Senat, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 Ws 15/09 Vollz -).

    Es verstößt daher gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 - juris) und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 18; NJW-RR 2003, 1216, std. Rspr.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2011 - L 11 SB 287/09

    Prozesskostenhilfe - hinreichende Aussicht auf Erfolg - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    Aus diesem Grund dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (vgl. BVerfG NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; NJW 2000, 1936; 1991, 413; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Eine vom Gericht im Rahmen der Amtsermittlung durch Beweisbeschluss bereits eingeleitete Beweisaufnahme indiziert hinreichende Erfolgsaussichten (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 18; differenzierend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B - juris).

    Diese dienen ersichtlich der Überprüfung der Angaben der Betroffenen zu der Heimunterbringung und den vermuteten Hintergründen im Rahmen des Hauptsacheverfahrens und nicht etwa der Beseitigung von Substantiierungsmängeln im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens (zur Abgrenzung vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B - juris).

  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    Aus diesem Grund dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (vgl. BVerfG NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; NJW 2000, 1936; 1991, 413; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Darüber hinaus darf die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris; NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; Senat, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 Ws 15/09 Vollz -).

  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 15/09

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    Darüber hinaus darf die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris; NJW-RR 2003, 1216; Rpfleger 2001, 554; Senat, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 Ws 15/09 Vollz -).

    Die Durchentscheidung derartiger Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren ist wegen der damit verbundenen Benachteiligung unbemittelter Rechtsschutzsuchender verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936; Senat, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 Ws 15/09 Vollz -).

  • BVerfG, 20.03.2012 - 1 BvR 3069/11

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von PKH - mangelnde

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12
    Es verstößt daher gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 - juris) und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 18; NJW-RR 2003, 1216, std. Rspr.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).
  • KG, 28.10.2011 - 2 Ws 177/11
  • OLG Jena, 19.01.2012 - 1 Ws Reha 54/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Mittelbare politische Verfolgung von Kindern

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht